[Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV bucht ?

Bild Microsoft Dynamics NAV 2013 (aka "NAV 7")

[Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV bucht ?

Beitragvon Anke S. » 11. Juli 2016 17:44

Hallo Zusammen,

wie ihr wisst, bin ich bin ja nicht so die Expertin in der Warenwirtschaft :-? Mir ist heute folgendes Phänomen aufgefallen bei der Sollkostenbuchung, bei dem es mir buchhalterisch sozusagen eiskalt den Rücken runterläuft:

- gebuchter Wareneingang zum Buchungsdatum 04.07.2016 = Sollkostenbuchung zum 04.07.2016 gegen RĂĽckstellung => bis hier ist es ok

- die zugehörige Lieferantenrechnung mit Buchungsdatum und Belegdatum 30.06.2016 => NAV bucht alles zum 30.06.2016, also auch die Auflösung der oberen Sollkosten zum 30.06.2016 anstatt zum 04.07.2016?

Somit stimmt natürlich buchhalterisch gar nichts mehr, denn die Auflösung der Sollkosten/Rückstellung kann nicht vor der Einbuchung der Sollkosten/Rückstellung erfolgen. Zudem besteht auch die Verbindlichkeit nicht vor gebuchter Lieferung.

Ich bin davon ausgegangen, dass NAV als zertifizierte Software so etwas buchhalterisch korrekt handhabt. Das System muss das Buchungsdatum der Rechnung doch gegen das gebuchte Wareneingangsdatum prĂĽfen (?). Liegt das gebuchte WE-Datum nach dem Buchungsdatum der Rechnung mĂĽsste NAV das anmeckern und nicht einfach so buchen.

Ist das ein BUG oder gibt es da irgendwo eine Einstellung, die mir nicht bekannt ist, die das Problem löst?

Vielen Dank schon mal fĂĽr Eure Antworten!

LG Anke
Zuletzt geändert von Anke S. am 11. Juli 2016 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Buchungsdatum Rechnung älter als gebuchter WE - NAV buch

Beitragvon fiddi » 11. Juli 2016 18:37

Hallo,

ich habe die Sollkosten bisher so verstanden, dass eher sie zur Schätzung des physikalisch vorhandenen Lagerwertes dienen.

Die Sollkosten zeigen den tatsächlichen (geschätzten) Wert der Ware an, die bei mir physikalisch im Lager liegt (tatsächlich erhaltene, gelieferte bzw. gefertigte Ware berücksichtigt).
Der normale Lagerwert zeigt den Wert der fakturierten Ware an, also der Ware die ich berechnet habe, bzw. fĂĽr die ich die Eingangsrechnung gebucht habe.

GruĂź Fiddi
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Re: Buchungsdatum Rechnung älter als gebuchter WE - NAV buch

Beitragvon enh » 11. Juli 2016 20:30

"it's not a bug, it's a feature". NAV prĂĽft im Standard nicht ob das Buchungsdatum der Rechnung vor dem der Lieferung liegt. Sowas muss man selbst einbauen.

Wie falsch das jetzt ist darüber kann man sicher diskutieren. Der Buchhalter sagt die Rechnung ist vom 30.06. und gehört in den Juni gebucht (man will ja die Vorsteuer im Juni ziehen). Der Lieferant sagt die Ware ist ja im Juni rausgegangen und war dann eben ein paar Tage auf der Straße.

Der echte Fehler ist dass fĂĽr die Sollkostenstornierung nicht das Buchungsdatum des Wertpostens der Lieferung verwendet wird.
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Re: Buchungsdatum Rechnung älter als gebuchter WE - NAV buch

Beitragvon Anke S. » 11. Juli 2016 21:05

Herzlichen Dank fĂĽr Eure schnellen Antworten!

@fiddi:
Die Sollkosten buchen eine RĂĽckstellung fĂĽr gelieferte aber noch nicht fakturierte Ware zum erwarteten Einstandspreis und zeigen bilanziell damit, welche zukĂĽnftige finanzielle Verpflichtung ich aufgrund der Lieferung erwarte.
Parallel wird der dadurch vorhandene Bestand als "Interimsbestandswert (erwarteter Lagerwert auf Basis der Einstandspreise aus der Bestellung)" in der Fibu gezeigt.

@enh:
"Feature" ...... leider hatte ich das schon fast als Antwort erwartet :cry:
Bzgl. der Vorsteuer muss man ĂĽbrigens darauf achten, dass die Leistung (hier = Lieferung) auch schon erbracht ist, deswegen ist das Verhalten buchhalterisch - und auch nach dem UStG - falsch.

Lieben Danke noch einmal - jetzt bin ich auf jeden Fall hierin in NAV schlauer :roll:

LG Anke
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon Anke S. » 13. Juli 2016 09:29

Als Ergänzung:

wir lassen es jetzt so ändern, dass beim Holen der WE-Zeilen das Buchungsdatum der Rechnung auf das jüngste Buchungsdatum der zugehörigen Lieferzeilen geändert wird. Denn nur dann stimmt alles buchhalterisch und kaufmännisch.

noch zu beachten: das Belegdatum muss dann wieder manuell angepasst werden.

LG
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon fiddi » 14. Juli 2016 08:48

Hallo,

wir lassen es jetzt so ändern, dass beim Holen der WE-Zeilen das Buchungsdatum der Rechnung auf das jüngste Buchungsdatum der zugehörigen Lieferzeilen geändert wird


ich bin mir nicht sicher, ob das aus Sicht des Lagerwertes der korrekte Weg ist.

Wenn wir davon ausgehen, das die Sollkosten die Differenz zwischen dem tatsächlichen physikalisch vorhanden Lagerwert und dem fakturierten Lagerwert sind (so buchen es die zumindest die Wertposten, E-Lieferung bucht erw. Lagerwert zu, Rechnung bucht "erw. Lagerwert" ab, und "tats. Lagerwert" zu), dann wäre die Vorgehensweise, das Buchungsdatum der Sollkosten auf das Datum der Lieferung zu legen, wohl falsch.

Beispiel (normal):
Code: Alles auswählen
B.-Datum     Art                Sollkosten    Istkosten  Lagerwert fakt.  Lagerwert incl. Soll       
normales Beispiel
30.06        Lieferung            100,00           0,00          0,00               100,00
04.07        Rechnung            -100,00         100,00        100,00               100,00

Buchung nach heutigem Verfahren
30.06        Rechnung            -100,00         100,00        100,00                 0,00
04.07        Lieferung            100,00           0,00          0,00               100,00

Buchung bei Buchungsdatum der Lieferung
30.06        Rechnung               0,00         100,00        100,00               100,00  (falsch)
     04.07   Rechnung            -100,00           0,00          0,00                 0,00                     
04.07        Lieferung            100,00           0,00          0,00               100,00


Die Korrekturbuchung zum Lieferdatum würde euch für den Zeitraum zwischen dem Buchungsdatum der Rechnung und dem Buchungsdatum der Lieferung einen falschen tatsächlichen Lagerwert (Lagerwert incl. Sollkosten) vorgaukeln. Damit würdet ihr den Lagerwertbericht nicht mehr benutzen können, und auch der physikalische Lagerwert in der Buchhaltung (Istkosten+Sollkosten) wäre für diesen Zeitraum falsch.

Ich glaube nicht, dass das eine gute Idee ist.

GruĂź Fiddi
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon Anke S. » 14. Juli 2016 09:32

Hallo fiddi,

die Buchung der Sollkosten (= erwarterter Einstandspreis auf Basis der WErte aus der Bestellung bei Lieferung) passiert korrekt zum Datum der Lieferung am 4.7. => Interimsbestand an RĂĽckstellung

Derzeit erfolgt die RĂĽckbuchung aber schon am 30.06 => RĂĽckstellung an Interimsbetand
UND Bestand and Bestandsverändung

Dadurch stimmt nichts bilanziell, denn wir lösen am 30.06. nicht nur eine Rückstellung auf, die es da noch gar nicht gibt sondern zusätzlich zeigen wir in der Fibu auch einen Bestand, der aber erst am 4.7. da ist. Und zur Krönung ziehen wir uns auch noch Vorsteuer, die wir erst am 4.7. ziehen dürften. Denn dazu muss nicht nur die Rechnung physikalisch im Unternehmen vorliegen, sondern die berechnete Leistung muss auch erbracht sein (§ 15 Abs 1 UStG). Und das ist alles auch erst am 4.7. der Fall.

Nur wenn wir die Rechnung korrekt auf das Datum der Lieferung buchen passt wieder alles.

LG
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon winfy » 14. Juli 2016 10:09

Hallo Anke,

Anke S. hat geschrieben:Denn dazu muss nicht nur die Rechnung physikalisch im Unternehmen vorliegen, sondern die berechnete Leistung muss auch erbracht sein (§ 15 Abs 1 UStG). Und das ist alles auch erst am 4.7. der Fall.


ja das mit dem Vorsteuerabzug kann heikel werden.
Hier ein nur ein paar Gedanken, die mir zu dem Thema eingefallen sind:

Hier gilt aber auch UStG §3 Abs. 6 bis 8
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html

Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer, den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abnehmer beauftragten Dritten befördert oder versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt.


Es muss also die Lieferung nicht zwangsläufig im Unternehmen schon eingegangen sein.

Man sollte auf den Rechnungen auch immer idealerweise so etwas wie "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" von seinem Lieferanten auf der Rechnung stehen haben.
Ein Lieferschein ersetzt also nicht die Angabe des Leistungszeitpunkts in der Rechnung.

Mit freundlichen GrĂĽĂźen,
winfy
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Buchungsdatum Rechnung vor dem Lieferdatum

Beitragvon enh » 14. Juli 2016 17:59

-> winfy: Du verwechselst die Bestimmung des Lieferorts (siehe dein Zitat aus § 3 UStG) mit den Vorschriften zum Vorsteuerabzug. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Zuletzt geändert von enh am 14. Juli 2016 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon fiddi » 14. Juli 2016 18:15

@Anke:
Der echte Fehler ist dass fĂĽr die Sollkostenstornierung nicht das Buchungsdatum des Wertpostens der Lieferung verwendet wird.


ich meinte meinen Post auch zu der Aussage von enh. Diese Aussage halte nämlich für falsch.

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Buchungsdatum Rechnung vor dem Lieferdatum

Beitragvon enh » 14. Juli 2016 18:33

Anke hat schon recht. Wenn die LIeferung am 04.07. gebucht wurde kann die Rechnung nicht am 30.06. die Sollkosten ausbuchen. Ihre Lösung ist daher für den Fall dass das Buchungsdatum der Rechnung vor dem der Lieferung liegt korrekt. Dann soll das Buchungsdatum der Rechnung automatisch auf den 04.07. gesetzt werden. Nicht nur für die Sollkostenstornierung.
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Re: Buchungsdatum Rechnung vor dem Lieferdatum

Beitragvon winfy » 15. Juli 2016 09:53

enh hat geschrieben:-> winfy: Du verwechselst die Bestimmung des Lieferorts (siehe dein Zitat aus § 3 UStG) mit den Vorschriften zum Vorsteuerabzug. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.


Ich meinte das eigentlich so, lasse mich aber gern eines besseren belehren. :wink:
Ich hatte das bisher so verstanden, das für den Vorsteuerabzug nicht das Wareneingangsdatum entscheidend ist, sondern die Leistung ist auch erbracht wenn die Ware den Lieferanten verlässt und sich noch unterwegs befindet und das kann ja oben bei Anke am 30.06 der Fall gewesen sein. Wenn die Rechnung ausweist das "Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum", dann sehe ich da kein Problem.

Im Prinzip auch deine Aussage oben.
enh hat geschrieben:Der Lieferant sagt die Ware ist ja im Juni rausgegangen und war dann eben ein paar Tage auf der StraĂźe.


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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon fiddi » 15. Juli 2016 10:37

Hallo,

ein weiteres zu berĂĽcksichtigendes Thema an dieser Stelle ist, wenn der Kunde die Ware selbst beim Lieferanten abholt, und die Ware dann per LKW ein paar Tage unterwegs ist.
Genauso kann es aus Vereinfachungsgründen z.B. bei Importen aus China dazu kommen, das die Rechnung vor dem Eingang der Lieferung gestellt wird und auch gebucht werden muss, weil die Ware nur "Frei Schiff" geliefert wird, der Gefahrenübergang auf den Kunden schon mit der Anlieferung des Containers ans Schiff erfolgt, die Ware selbst trifft aber erst Wochen später beim Kunden ein (und kann auch dann erst geprüft und gebucht werden).

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Buchungsdatum Rechnung vor dem Lieferdatum

Beitragvon enh » 15. Juli 2016 12:51

-> winfy: Voraussetzung fĂĽr den Vorsteuerabzug ist dass Lieferung/Leistung erbracht ist und die Rechnung vorliegt. (Hier ist der Hinweis von fiddi auf den GefahrenĂĽbergang relevant, die Lieferung muss nicht bei uns angekomen sein wenn wir sie selbst abholen (lassen).) Die Rechnung liegt hier aber erst im Juli vor. Das Datum auf der Rechnung ist unerheblich. Man darf hier nicht USt und VorSt durcheinanderbringen. Es ist vom Gesetzgeber durchaus erwĂĽnscht dass der Vorsteuerabzug (durch uns) erst nach der UmsatzsteuerabfĂĽhrung (durch den Lieferanten) erfolgt, das muss nicht im selben Monat sein. So macht die Finanzverwaltung Zinsgewinne.
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon winfy » 15. Juli 2016 16:18

Kann man das hier ganz gut nachlesen: http://www.brecht-partner.de/aktuell/archiv/rechnungen-und-vorsteuerabzug/
Eine von vielen Quellen, da geht es um den Vorsteuerabzug.

Ein Unternehmer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen erbracht worden ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Der Vorsteuerabzug ist dann in dem Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal) möglich, in dem die Rechnung vorliegt. Der Vorsteuerabzug ist außerdem möglich, wenn der Unternehmer vor Leistungserbringung aufgrund einer ordnungsgemäßen Rechnung eine Anzahlung leistet.


Die Leistung ist erbracht wenn der Lieferant die Ware bspw. versendet, auch wenn diese noch nicht angekommen ist (siehe Punkt 7 "Zeitpunkt der Leistung")

Verstehst du/ihr das anders?

weitere Quellen zum gleichen Thema:
http://www.stb-aigner.de/pdf/Merkblatt%20Rechnungen%20und%20Vorsteuerabzug.pdf
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12983.xhtml?currentModule=home

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Buchungsdatum Rechnung vor dem Lieferdatum

Beitragvon enh » 15. Juli 2016 20:43

winfy hat geschrieben:Die Leistung ist erbracht wenn der Lieferant die Ware bspw. versendet, auch wenn diese noch nicht angekommen ist (siehe Punkt 7 "Zeitpunkt der Leistung")


Das ist unstrittig. Aber eine weitere Voraussetzung die du ja auch zitiert hast ist das Vorliegen der Rechnung.
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon winfy » 18. Juli 2016 08:45

enh hat geschrieben:Das ist unstrittig. Aber eine weitere Voraussetzung die du ja auch zitiert hast ist das Vorliegen der Rechnung.


Okay,
aber ich hatte Anke so verstanden, das sie die Rechnung zum 30.06 bekommen hatte nur der Wareneingang der Lieferung war am 04.07.

Anke S. hat geschrieben:-die zugehörige Lieferantenrechnung mit Buchungsdatum und Belegdatum 30.06.2016 => NAV bucht alles zum 30.06.2016, also auch die Auflösung der oberen Sollkosten zum 30.06.2016 anstatt zum 04.07.2016?
[..]
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon Kowa » 20. Juli 2016 16:57

fiddi hat geschrieben:[…]der Gefahrenübergang auf den Kunden schon mit der Anlieferung des Containers ans Schiff erfolgt, die Ware selbst trifft aber erst Wochen später beim Kunden ein

Das ist der Zeitpunkt des Konnossement (Bill of Lading).
Der GefahrenĂĽbergang erfolgt dabei zum Verfrachter, noch nicht zum Kunden (Importeur).
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/international/Aussenwirtschaftsfinanzierung-_und_foerderung/Dokumente_und_Garantien/Zahlungsbedingungen/676234
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon fiddi » 20. Juli 2016 17:08

Hallo,

die Lieferbedingungen sind in dem Fall "Frei Kai" :mrgreen:

Das heißt aus meiner Sicht, die Ware gehört dem Kunden, wenn der Lieferant den beladenen Container neben das Schiff stellt.

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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon Kowa » 20. Juli 2016 17:42

die Ware gehört dem Kunden, wenn der Lieferant den beladenen Container neben das Schiff stellt.

Das sehe ich auch so, aber fĂĽr die Zeitdauer des Transports hat der Kunde das Konnossement als Wertpapier. Der Verfrachter muss entweder die Ware liefern oder den Schein als Gegenwert, wenn die Ware untergeht.

"Frei Kai" klingt gut, das wäre dann FAS bei den Incoterms, nur eine von vielen Möglichkeiten.
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon Kowa » 19. August 2019 14:11

Ein Blogartikel aus diesem Jahr: Schwimmende oder rollende Ware bilanzieren
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon Kowa » 19. Dezember 2019 11:31

GruĂź, Kai

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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon enh » 23. Dezember 2019 18:24


Mag sein dass ich da was missverstehe, aber was ist hier denn die Änderung? Auch bisher war eine innergemeinschaftliche Lieferung nur steuerfrei wenn ich nachweisen konnte dass die Lieferung tatsächlich in's EU-Ausland gegangen ist und die USt-ID-Nr. des Empfängers vorlag. Außer dass jetzt wohl definitiv eine USt-ID-Nr. nicht mehr nachgereicht werden kann habe ich da keine Änderung herausgelesen.
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Re: [Gelöst] Buchungsdatum Rechnung älter als ....- NAV buch

Beitragvon Anke S. » 20. Juni 2021 11:34

Hallo enh

es scheint mir, dass deine Frage bisher nicht beantwortet wurde (?).

Die Änderung zum 01.01.2020 wr, dass die Vorlage der gültigen USt-Id.-Nr. nun fest im Gesetz verankert ist und das Nachreichen nicht mehr möglich ist.

Die Gültigkeit der USt-ID.-Nr. kann aber immer nur tagesaktuell erfolgen, es gibt keine mögliche Abfrage auf historische Daten.
Das fĂĽhrt dazu, dass man als Unternehmen nun immer sofort prĂĽfen muss ob die Ust-ID.-Nr. (weiterhin) gĂĽltig ist, sobald man einen Auftrag oder eine EK-Bestellung erfasst.
Ist sie ungĂĽltig / liegt nicht vor, darf man nicht steuerfrei liefern. Wer das trotzdem tut, der wird im Falle einer PrĂĽfung nachzahlen mĂĽssen.

VG
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Anke S.
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