12. Mai 2015 14:08
Liebes Forum,
laut öst. Gesetz muss die Anlagenaktivierung um den Skontobetrag, der bei der Zahlung abgezogen werden darf vermindert werden.
Wie kann ich das im NAV lösen, ohne dass ich für jedes Anlagenkonto eine eigene Buchungsmatrixeinrichtung, wo das jeweilige Anlagenkonto zu hinterlegen ist, machen muss?
Meiner Meinung nach geht es ´nicht anders - hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
Zuletzt geändert von sisch am 29. Juni 2015 14:49, insgesamt 1-mal geändert.