6. Januar 2014 21:43
Hallo Enulien,
musste erstmal suchen... ja, das ist die Anpassung für Niederstwertprinzip/BilMoG. In den neueren NAVs gibt es den Haken "Niederstwertprinzip" nicht mehr, statt dessen kannst Du beim Aufruf von R595 "Wechselkurse regulieren" aussuchen welche Bewertungsmethode Du denn haben willst, mit allen Risiken und Nebenwirkungen. Die Optionen bedeuten:
Standard: Es wird auf den Regulierungskurs bewertet, ohne Unterschied ob es eine Auf- oder Abwertung ist.
Niedrigster Wert: Das ist das klassische HGB Niederstwertprinzip, wobei es sich bei der Implementierung um das sog. "strenge" Niederstwertprinzip handelt. Bei diesen gibt es nur Abwertungen, auch keine Zurückaufwertung auf den ursprünglichen Kurs (was auch möglich wäre). Also einmal einen falschen Kurs eingestellt und bewertet, immer falsche Daten
BilMoG (Deutschland) ist die aktuelle Bewertungsmethode nach BilMoG, also dem aktuellen HGB. Das sind dann gleich 2 in einem:
Posten mit Fälligkeit bis zu 1 Jahr bezogen auf das Bewertungsdatum: Standard
Posten ohne Fälligkeit (!) oder Fälligkeit oberhalb 1 Jahr bezogen auf das Bewertungsdatum: Strenges Niederstwertprinzip
Die zwei zusätzlichen Datumsfelder die bei dieser Methode aktiv werden sind:
Bewertungsreferenz - Das ist der Bewertungsstichtag (kann erstaunlicherweise etwas anderes als das Buchungsdatum sein... ???). wird hier ein Datum eingegeben errechnet der Bericht die Fälligkeitsgränze (Datum + 1 Jahr) und zeigt sie an.
Kurzfristige Verbindlichkeiten bis - das Datum bis zu dem eine Fälligkeit als kurzfristig gezählt wird.
Das ganze schlägt nur bei den Debitoren/Kreditorenposten zu, da hier pro OP bewertet wird.
LG Jens