24. Juni 2015 16:35
Schönen Nachmittag Zusammen,
entsprechend den GoB (Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung) müssen ja Buchungsperioden festgeschrieben werden. Bei DATEV hieß dass "journalisieren"!
wenn ich im NAV die Buchhaltungsperiode abschließe entspricht dies dem gleichen Gedanken?
und wenn ja : noch zwei Fragen an euch
1. unter keinen Umständen können diese Buchhaltungsperioden wieder geöffnet werden (wichtig für Betriebsprüfungen Finanzamt)
2. wo kann ich mir das Datum anzeigen lassen, wann die Festschreibung geschehen ist. ( nach der aktueller Rechtssprechung bzgl. GoB haben wir ja hier nur noch eine Karenzzeit von 10 Tagen)
BMF-Schreiben IV A 4 - S 0316/13/10003 [[color=#FF0000][url]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.pdf?__blob=publicationFile&v=1[/color[/url]]]
Fundstelle: Seite 12 Randziffer 47
Ich glaube zwar, dass dies von den Finanzbehörden nicht ganz so streng ausgelegt wird, aber die Januarperiode im Dezember festzuschreiben wäre fahrlässig.
Ich danke Euch für Eure Hilfe!!
24. Juni 2015 23:37
Hallo,
in NAV ist jeder Posten gebucht, wenn er auswertbar sein soll. Wenn eine "Veränderung" gewünscht ist, muss man eben in NAV stornieren und neu buchen. was viel mehr GoB ist als bei DATEV ;)
Das Verändern von Werten in Perioden (sprich: Buchungszeiträumen) wird in NAV über den zugelassenen Buchungszeitraum gesteuert.
"JAHR ABSCHLIESSEN" in den Buchhaltugnsperioden in NAV ist etwas total anderes - und wird normalerweise in der Schulung für den "Jahresabschluss in NAV" erläutert.
VG Anke
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