13. März 2015 18:04
Hallo zusammen,
unsere Wirthschaftsprüfer möchte dass die Materialgemeinkosten erst bei Kommissionierung berechnet wird.
d.h. nicht schon bei Wareneingang buchen.
Habt ihr schon mal solche Anforderung gehabt und wie löst ihr das?
13. März 2015 22:26
Ist das ein Fertigungsartikel? Bei einem Einkaufsartikel dürfen keine Gemeinkosten angesetzt werden, das Thema hatten wir
hier bereits.
16. März 2015 16:26
Hallo Kowa,
es geht um den Zeitpunkt des Übergangs vom Rohmaterialartikel zum Halbfertigteil bzw. Fertigteil.
Kommisioniertes Rohmaterial muss inkl. der MGK bewertet werden das das zu diesem
Zeitpunkt die Herstellkosten sind
Die hatten wir zuerst auf dem Rohartikel über Kosten % versucht, aber dann wurde schon
beim Einkauf der MGK aus dem Feld Kosten in % aufgeschlagen
Dann hatten wir versucht die MGK bei den Fertigartikeln zu pflegen, hier wurde dann
aber auf Material und Kapazitätskosten der MGK % aus dem
Fertigartikel aufgeschlagen - ist ja total falsch.
Die MGK dürfen aber erst beim Übergang zum Halbfertigteil passieren, da erst hier alle
Gemeinkosten (Einkauf, Einlagern, Auslagern) angefallen sind und dann erst verrechnet
und damit bilanziell bewertet werden dürfen. Und die MGK dürfen natürlich nur auf reine
Einlaufteile gerechnet werden. So ist der BAB aufgebaut, und alles andere ist auch falsch.
Aber anscheinend gibt es hier keine Lösung im Standard!?
19. März 2015 09:23
Hallo Zusammen,
Dein Wirtschaftsprüfer hat dem Grunde nach schon Recht aber auch nur teilweise..... Denn..... der Regelungsinhalt des Abs. 2 S 2-4 besagt, dass nur ein angemessener Teil der Materialgemeinkoten berücksichtigt werden darf. Du kannst MGK ansetzen ....das ist völlig i.O.
Das Gesetz enthält in § 255 eine klare Aussage über die in die HK einzubeziehenden Kostenbestandteile. Es wird hier in 3 Stufen unterschieden.....
Aber um es vielleicht auch kurz zu machen..... das ist völlig Praxisuntauglich. Wenn du nicht möchtest, dass du deine Lagerwertberichte im EXCEL erstellst, dann bleibt dir gar nichts anderes übrig als diese Kosten bereits bei der Einlagerung --> Buchung des Wertpostens beim Wareneingang. zu berücksichtigen. Auch die Artikel- Zu & Abschläge werden bereits beim Kauf berücksichtigt. Und ich denke nicht dass es irgendwo eine Kostenrechnung auf dieser Welt gibt, welche den MGK-Satz in Prozess-Etappen hochrechnet.
Ich stehe aktuell vor dem gleichen Problem wie du, aber ich möchte unserem Wirtschaftsprüfer den Vorschlag unterbreiten, dass wir die Lagerwerte entsprechend hochrechen (mit 100% MGK-Satz) jedoch im Lagerwertbericht nach - Lagerbuchungsgruppe RHB & Waren unterscheiden und eine "ausgehandelte" Abwertung entsprechend vornehmen.
Beste Grüße
P.S. vielleicht kannst du ja nochmals einen Eintrag für´s Forum schreiben wie´s ausgegangen ist.
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