12. Februar 2013 18:08
Pflegt ihr aber den Bruttogewicht auch? Wo wird der benötigt?
Ein Pflichtfeld ist das nicht, aber u.U. relevant überall dort, wo die reellen Artikel praktisch gehandhabt werden, also an vielen Stellen in der Logistik.
Im NAV-Standard:
-Lagerplätze können ggf. eine maximale zulässige Belastung haben. Das muss NAV beim Einlagern natürlich berücksichtigen, wenn "Max. Gewicht" dort angegeben ist.
Andere Möglichkeiten, wo man bei das bei Bedarf auswerten kann:
-Speditionen, falls diese nicht nach
Lademetern oder Stück abrechnen, rechnen dann meist nach Bruttogewicht ab.
-Paketversand: i.d.R. nur bis 31,5 kg zulässig, teilweise auch nur 25 kg