Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 12:54

Hi

Ich frage "blöde" weil ich als Däne ein problem habe den bekrieff Leistungsempfänger mit NAV zu mappen.

Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG muss in Deutschland der Leistungsempfänger mit Name und Anschrift auf die Rechnung ausgeweissen werden.

Mit was kann mann den Leitungsempfänger in NAV vergleichen? Kunde? Bill-to?


Ich will nur sicherstellen das ich nichts neues baue wenn es schon dafür schon ein featuer gibt.

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 13:04

clarasdk hat geschrieben:Hi

Ich frage "blöde" weil ich als Däne ein problem habe den bekrieff Leistungsempfänger mit NAV zu mappen.

Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG muss in Deutschland der Leistungsempfänger mit Name und Anschrift auf die Rechnung ausgeweissen werden.

Mit was kann mann den Leitungsempfänger in NAV vergleichen? Kunde? Bill-to?


Hört sich eher nach 'Lief-an' (ship-to) an.

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 13:47

Hört sich eher nach 'Lief-an' (ship-to) an.


Das würde ich eher nicht so sehen (zumindest nicht bei der USt), da die Liefer-an- Adresse (Ship-to) ein beliebiger Standort einer Firma sein kann (und wenn es nur die andere Starßenseite ist).

Mehr Sinn macht hier schon (Sell-to) bzw. (Bill-To, der im Standard auf der Rechnung steht) da hier der Debitor angegeben wird, der die Leistung tatsächlich empfängt.

Gruß, Fiddi

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 14:40

Leidiges Thema :roll: .

Mir wurde das mal so erklärt: Leistungsempfänger ist derjenige, bei dem die Leistung tatsächlich erbracht worden ist, also im Nav-Sinne der "Ship-to". In der Regel ist der Leistungsempfänger=Aufraggeber und auch der Rechnungsempfänger.

Allerdings: folgendes Beispiel:
Ich bestelle ein Buch im Internet als Geschenk für einen Freund. In diesem Fall ist der Freund der Leistungsempfänger, ich bin jedoch der Rechnungsempfänger.

Allerdings war das keine rechtlich verbindliche Auskunft, die ich da bekommen habe. Sollte es also jemand definitiv genau wissen, wäre ich für Aufklärung ebenfalls dankbar.

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 14:52

"Ship-to" könnte auch ein Postfach oder eine Packstation sein, die zahlen bislang keine Steuern :mrgreen: .
Die Regelung kam 2002 wegen dem Abzugsverfahren
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon ... fnger.html

Normalerweise schon "Sell-to", "Bill-to" kann auch ein Zentralregulierer sein, der sicher nicht der Leistungsempfänger ist.

Infos zur Rechnungslegung

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 17:12

Kowa hat geschrieben:"Ship-to" könnte auch ein Postfach oder eine Packstation sein, die zahlen bislang keine Steuern .

Also zumindest wir schreiben dann trotzdem noch den Namen der Person/Firma dazu, die das Päckchen am Ende bekommt :wink:
Und die Steuern soll doch auch der Rechnungsempfänger zahlen, oder liege ich da falsch?

Die Links kannte ich, nur wie genau man den Leistungsempfänger definiert, steht da auch nicht (oder ich habe es nicht gefunden. Oder nicht verstanden :cry: )

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 17:59

McClane hat geschrieben:Allerdings: folgendes Beispiel:
Ich bestelle ein Buch im Internet als Geschenk für einen Freund. In diesem Fall ist der Freund der Leistungsempfänger, ich bin jedoch der Rechnungsempfänger.

Naja, das kann man aber auch anders betrachten. Dein Freund ist in dem Fall nur der Warenempfänger. Die eigentliche (Dienst-)Leistung, also das Verpacken und Verschicken einer Ware als Geschenk, wurde ja dann für dich getan. So gesehen hast du die Leistung "empfangen" und dein Freund die Ware.

Aber es ist wie fast immer. Der Gesetzgeber denkt sich theoretische Fallbeispiele und Situationen aus, auf die die Gesetze gemünzt werden. Weicht dann irgendetwas von dem Normprozeß ab, versteht keiner mehr was gemeint und was zu tun ist. Leider ist die Realität oftmals um einiges vielschichtiger als sie am Reißbrett gezeichnet wird. Böse Zungen würden behaupten der Gesetzgeber agiert oftmals realitätsfremd, aber das ist Ansichtssache. :wink:

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 18:21

HattrickHorst hat geschrieben:Naja, das kann man aber auch anders betrachten. Dein Freund ist in dem Fall nur der Warenempfänger. Die eigentliche (Dienst-)Leistung, also das Verpacken und Verschicken einer Ware als Geschenk, wurde ja dann für dich getan. So gesehen hast du die Leistung "empfangen" und dein Freund die Ware.

In dem Beispiel war der Versand kostenlos :wink:

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

22. Dezember 2011 18:34

McClane hat geschrieben:Die Links kannte ich, nur wie genau man den Leistungsempfänger definiert, steht da auch nicht (oder ich habe es nicht gefunden. Oder nicht verstanden :cry: )

Was gibt es denn am deutschen Steuerrecht nicht zu verstehen... :twisted: :lol:

Nach meinem Verständnis:
Normales Umsatzsteuerverfahren:
Leistungserbringer = Steuerschuldner

Abzugsverfahren (Reverse Charge):
Leistungsempfänger = steuerbare Leistung beziehender Unternehmer oder Privatperson, im Inland identisch mit dem Steuerschuldner.
Link

Bei internationalen Geschäften hängt es vom Einzelfall ab.
Link

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

23. Dezember 2011 12:58

Danke für die vielen inputs.

Da unsere kunden service leistungen verkaufen denke ich das wir es mit Bill-to und Sell-to handtieren müssen.

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

24. Dezember 2011 00:03

Kowa hat geschrieben:Leistungsempfänger = steuerbare Leistung beziehender Unternehmer oder Privatperson, im Inland identisch mit dem Steuerschuldner.

Und es soll meine Aufgabe sein, den Steuerschuldner zu ermitteln, damit ich den Leistungsempfänger benennen kann? :-?

Nach diesem Link ist der Leistungsempfänger der Auftraggeber, vereinfacht jedoch kann der Rechnungsempfänger als er angesehen werden.
Wenn das richtig ist, macht man mit "Bill-To" ja wohl nichts falsch.

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

24. Dezember 2011 01:46

McClane hat geschrieben:
Kowa hat geschrieben:Leistungsempfänger = steuerbare Leistung beziehender Unternehmer oder Privatperson, im Inland identisch mit dem Steuerschuldner.

Und es soll meine Aufgabe sein, den Steuerschuldner zu ermitteln, damit ich den Leistungsempfänger benennen kann? :-?

Nach diesem Link ist der Leistungsempfänger der Auftraggeber, vereinfacht jedoch kann der Rechnungsempfänger als er angesehen werden.
Wenn das richtig ist, macht man mit "Bill-To" ja wohl nichts falsch.

Mit "Sell-To" eher noch weniger, das sollte ja üblicherweise der Auftraggeber sein. Wenn man ein System hat, wo man diese Diffenzerungen gar nicht hinterlegen kann, dann wäre er da natürlich immer auch der Rechnungsempfänger. Wenn der aber z.B. Auftraggeber im Inland sitzt, der Rechnungsempfänger dazu im Ausland klappt das so aber nicht mehr und das womöglich noch kombiniert mit Selbstgutschriften bei Mängelrügen etc. ist es bestimmt auch nicht mehr "vereinfacht".

Re: Leistungsempfänger in NAV rechnung?

24. Dezember 2011 02:36

Kowa hat geschrieben:Mit "Sell-To" eher noch weniger, das sollte ja üblicherweise der Auftraggeber sein. Wenn man ein System hat, wo man diese Diffenzerungen gar nicht hinterlegen kann, dann wäre er da natürlich immer auch der Rechnungsempfänger. Wenn der aber z.B. Auftraggeber im Inland sitzt, der Rechnungsempfänger dazu im Ausland klappt das so aber nicht mehr und das womöglich noch kombiniert mit Selbstgutschriften bei Mängelrügen etc. ist es bestimmt auch nicht mehr "vereinfacht".

Oh, ich habe auch einige Gegenbeispiele gefunden. Nehmen wir bloß einen Zentralregulierer; der kann wohl weder als Auftraggeber oder Leistungsempfänger angesehen werden. Und wie dessen Vereinbarungen mit dem Warenempfänger geregelt sind, entzieht sich mir als Rechnungssteller komplett.