31. Mai 2011 08:57
31. Mai 2011 09:49
31. Mai 2011 09:55
31. Mai 2011 11:49
31. Mai 2011 11:59
vsnase hat geschrieben:Nein, ich will schon eine Gutschrift ohne Rechnung erstellen.
Ich möchte Gutscheine an unsere Kunden verkaufen, also eine Gutschrift ohne Leistung und ohne USt.
Volker
31. Mai 2011 12:33
31. Mai 2011 13:53
vsnase hat geschrieben:@winfy:
wir benötigen das für unsere Kunden im Laden, aber der Unterschied sollte nicht relevant sein. Viel interessater die Frage, wenn ihr einen Gutscheinartikel habt, den Ihr an den Auftrag anhängt, welchen MWSt. Satz habt Ihr dann hinterlegt? Wir verkaufen hier eben mit 7% und 19%, d. h. einfach abziehen ist nicht. Darüber hinaus ist unser Steuerberater der Meinung verkaufte Gutscheine sind ohne MWSt. zu verbuchen, da noch keine Leistung gegenüber steht.
Volker
31. Mai 2011 14:15
winfy hat geschrieben:Laut unserem Wirtschaftsprüfer und einem mir vorliegenden Schreiben vom Finanzamt teilt der Gutschein den Steuersatz der Hauptleistung.
Sprich wenn ihr 1 Buch für 10 € verkauft und ein Lesezeichen für 1 € hat der Gutschein 7%.
31. Mai 2011 15:02
31. Mai 2011 19:07
vsnase hat geschrieben:Nur damit ich das versteh: Buch 10€ (7% MWSt.), Lesezeichen 1€ (19% MWSt.) und wenn nun ein Gutschein dagegen gerechnet wird 7 % MWSt.?
Wenn ihr mit 2 Gutschein-Artikeln arbeitet, woher wißt Ihr was der Kunde einkaufen will? Was macht Ihr, wenn wie bei uns ein Kunde Spaghetti und Soße (je 7%) und Wein (19%) in einem Paket kauft? Was der Kunde kauft kann ich ja vorab nicht wissen. 2 Rechnungen geht nicht, da der Kunde u. U. sonst das Problem mit der Absetzbarkeit der Kunden-Geschenke bekommt.
Auch ist es ja eigentlich blöd Gutscheine zu verkaufen, die MWSt. enthalten. Diese Gutschein sind Umsatz inkl. MWSt. und ich muss die enthaltene MWSt. ja sofort abführen. Ich behndel Gutscheine doch lieber ohne MWSt. und behalte doch lieber das Geld solange bis eine MWSt.-pflichtige Leistung angefallen ist, also vielleicht erst in 10 Monaten.
Volker
1. Juni 2011 06:47