27. Juli 2010 10:15
27. Juli 2010 10:27
3ug3n hat geschrieben:Ist auch richtig so es macht ja keinen sinn wen keine Mwst ausgeweisen wird eine UstIdnr anzugegeben.
27. Juli 2010 10:30
27. Juli 2010 10:53
27. Juli 2010 11:04
27. Juli 2010 11:07
Dann brauchst Du wohl für diesen Sonderfall eine eigene MwSt-Einrichtung in der MWSt-Buchungsmatrix. Also eigentlich eine eigene MwSt-GBG. Was ist denn das genau für ein Sonderfall? Warum fällt hier keine Steuer an, obwohl der Kunde weder eine USt-ID hat und in Frankkreich sitzt?3ug3n hat geschrieben:dieser brauch werder MwSt zu bezahlen noch hat der keine Umsatzsteuernummer.
Ist halt nen sonderfall.
28. Juli 2010 10:36
28. Juli 2010 11:19
3ug3n hat geschrieben:Also muss ich jetzt eine neue jetzt eine neue Geschäftsbuchungsgruppe und eine neue MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe anlegen?
3ug3n hat geschrieben:Wo und wie kann ich das machen.
28. Juli 2010 13:44
28. Juli 2010 22:49
3ug3n hat geschrieben:wir haben das schon anders gelöst
29. Juli 2010 10:25