Auch eine ausgedruckte Rechnung muss "unveränderlich" abgelegt werden, sonst kannst du nicht nachweisen, was der Kunde tatsächlich bekommen hat. Posten zählen da so gut wie nichts
Sonst könntest du ja deine Rechnung nach Word exportieren, dort bearbeiten, und dem Kunden sonst etwas gesendet haben. Wenn du den Ausdruck nicht archivierst, dann hast du keinen Nachweis, das du die Rechnung so und nicht anders erstellt hast, es sei denn du hast sie auf Papier.
Einen Update von Classic- Report auf RTC- Report werden die meisten Rechnungsausdrucke wohl nicht zu 100% überleben, und dann sagt der Kunde, das hat auf meiner Rechnung anders gestanden (AGB, o.ä.), und du hast ohne signiertes Archiv oder Papier- Ausdruck keine Chance das nachzuweisen
Außerdem gehört sämtliche Kommunikation (Belege, E-Mail,..) zu den bei GDpdU bereitzustellenden Informationen. Bisher konntest du immer sagen "Da ist der Ordner mit den Durchschlägen, bzw. den Eingangsbelegen" mit einem Archivsystem funktioniert das nicht mehr so einfach.
GruĂź, Fiddi